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10.04.2002 10:55:35 / newsbyteNews |
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Die Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre (SdK) hat in München eine Strafanzeige gegen die gestrige Ad-hoc-Mitteilung von der niederländischen Co-Shopping-Anbieterin LetsBuyIt eingereicht. In der Anzeige wird das gestrige Publikationsverhalten des Unternehmens als total fragwürdig und ungesetzlich bezeichnet. Das niederländische Unternehmen hatte gestern eine Steigerung des Jahresgewinns um 300 Prozent veröffentlicht, verschwieg dabei aber die Vorjahresergebnisse ebenso wie die Tatsache, dass das Ergebnis erst das Bruttoergebnis war. Erst nach eine Aufforderung von SdK hat LetsBuyIt die Meldung korrigiert, dabei aber weitere Details unterschlagen und nicht alle Fakten auf den Tisch gelegt. Netto erzielte das Unternehmen einen Verlust von 0.48 Euro pro Aktie, im Vorjahr lag die Zahl bei 1.82 Euro pro Aktie. Verschwiegen wurde, dass die Aktienzahl zwischenzeitlich einiges höher liegt als vor Jahresfrist. Weil die Aktienkurse aufgrund der positiven Nachrichten um bis zu 50 Prozen anstiegen, muss man die Mitteilung als Börsenbetrug ansehen, ist die SdK überzeugt. Erst heute wird bekannt, dass die Wirtschaftsprüfer der PWC (PriceWaterhouseCoopers) dem Unternehmen die Ueberlebensfähigkeit aberkennen, weil man nur mehr 580'000 Euro Cash besitzt.
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