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Bund muss Länder nicht an UMTS-Erlösen beteiligen

Der Bund muss die Bundesländer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht an den UMTS-Erlösen in Höhe von rund 50 Milliarden Euro beteiligen. Laut Verfassungsgerichts-Entscheid kann der Bund selbst entscheiden, was er mit dem Geld macht...

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Datum: 

28.03.2002 11:19:23 / newsbyteNews


Der Bund muss die Bundesländer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht an den UMTS-Erlösen in Höhe von rund 50 Milliarden Euro beteiligen. Laut Verfassungsgerichts-Entscheid kann der Bund selbst entscheiden, was er mit dem Geld macht, das über die Versteigerung der UMTS-Lizenzen in die Kassen floss. Das Gericht wies damit die Verfassungsklage Hessens, Bayerns und Baden-Württembergs gegen den Bund ab. Die drei Länder wollten stellvertretend für alle anderen Länder die Hälfte der Erlöse einfordern, der Bund will die Beträge aber nicht teilen. Laut Klage ging es unter anderem auch um den Steuerausfall in den Ländern, weil die Telekommunikationsunternehmen die Ausgaben selbst ja von der Steuer absetzen können.



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