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Computerspielen rechtfertigt keine fristlose Entlassung

Laut Bundesgericht kann eine Klage eines Finanzdirektors einer Westschweizer Firma geschützt werden, der zu Unrecht fristlos entlassen worden ist, weil er Computerspiele nutzte. Der Entlassene spielte während der Arbeit auch Kartenspiele, die Firm...

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25.03.2002 16:27:30 / newsbyteNews


Laut Bundesgericht kann eine Klage eines Finanzdirektors einer Westschweizer Firma geschützt werden, der zu Unrecht fristlos entlassen worden ist, weil er Computerspiele nutzte. Der Entlassene spielte während der Arbeit auch Kartenspiele, die Firma kündigte fristlos. Das Bundesgericht wie auch die kantonale Instanz waren der Ansicht, der Kadermitarbeiter hätte schritlicht gewarnt werden müssen. Der ungerechtfertigt Entlassene erhält ein halbes Jahr lang den Lohn nachgezahlt, rund 87'000 Franken.



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