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Bundesgericht legt Grenzwerte für Beschwerden fest

Im Streit um Mobilfunkantennen ist in Zukunft laut einer SDA-Meldung eine einfachere Berechnung der Entfernungs-Grenzwerte möglich, legte nun das Bundesgericht fest. Laut Entscheid der Lausanner Richter dürfen nicht einfach alle Anwohner von Anten...

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15.03.2002 15:18:35 / newsbyteNews


Im Streit um Mobilfunkantennen ist in Zukunft laut einer SDA-Meldung eine einfachere Berechnung der Entfernungs-Grenzwerte möglich, legte nun das Bundesgericht fest. Laut Entscheid der Lausanner Richter dürfen nicht einfach alle Anwohner von Antennen gegen den Standort klagen sondern nur solche, die in einem bestimmten Radius um die Anlage betroffen sind. Bislang nahm man komplizierte Berechnungen von Entfernung und Strahlungswinkel vor, um die Belastung zu berechnen. Mathematisch wird es nun auf einen Radius beschränkt, ausserhalb dessen die Strahlung weniger als 10 Prozent der Grenzwerte beträgt. Nur Personen innerhalb des errechneten Kreises sind beschwerdeberechtigt.



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