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Datum: |
24.02.2002 22:44:43 / newsbyteNews |
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Als "zielführend und praxisgerecht" hat GI-Präsident Heinrich C. Mayr den in Brüssel vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen bezeichnet. Der Vorschlag folge der von der GI seit langem vertretenen Auffassung, dass Softwareerfindungen, die einen technischen Beitrag leisten, der gleiche Schutz wie anderen technische Erfindungen gewährt werden müsse. Die GI begrüsst den Vorschlag der EU-Kommission, der dem Ministerrat Anfang März vorgelegt werden soll. "Der Vorschlag erkennt die seit langem gängige Ansicht und Erfahrung an, dass Software einen technischen Beitrag in einem Prozess leistet", sagte Mayr. Dies zu verneinen, hiesse das Wesen der Softwaretechnik zu verleugnen. Schwierig wird die Sachlage für die Patentämter, dort müssen nun Spezialisten entscheiden, was wirklich neu und gut ist oder nicht. Die beurteilung ist nicht leicht, weil sicher vieles im Projektstadium ist. Die GI empfielt eine Offensive, die das Bewusstsein bzw. das Wissen um die Patentierung von Softwareerfindungen und der damit verbundenen wirtschaftlichen Möglichkeiten vor allem in den für die Softwarebranche typischen KMUs fördere. Ausserdem sei ein Instrumentarium erforderlich, das die Unternehmen bei der Patentanmeldung unterstütze, aber auch vor Patentverletzungen schütze.
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