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18.02.2002 23:22:53 / newsbyteNews |
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Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) hat eine Verordnung zur papierlosen Übermittlung und Aufbewahrung von relevanten Daten für die Erhebung der Mehrwertsteuer erlassen. Diese tritt am 1. März 2002 in Kraft und ab dann kann man sich die Formulare zur Mehrwertsteuer sparen, die Listen kann man alle Online übertragen. Die nunmehr getroffene Regelung der elektronischen Datenübermittlung für mehrwertsteuerliche Zwecke entspricht voll und ganz dem Erfordernis der EU-Kompatibilität. Hintergrund ist die technologische Umwälzung wie der Übergang zum papierlosen Geschäftsverkehr, der auch bei den Steuerämtern vollzogen werden muss. Insbesondere der deutliche Trend hin zur elektronischen Rechnungsstellung hat im Zusammenhang mit der Erhebung der Mehrwertsteuer unüberhörbar nach einer entsprechenden rechtlichen Regelung gerufen. Mit der neuen Verordnung fällt die Pflicht weg, jede Rechnung auf Papier zu senden. Damit kann die E-Rechnung über Mail endlich gültig werden, in einzelnen Bereichen liefen schon früher Versuche. Die Kosteneinsparungen gegenüber der administrativen Abwicklung in Papierform werden auf 75 Prozent geschätzt.
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