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20.09.2001 22:11:46 / newsbyteNews |
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Der Deutsche Bundesverwaltungsgerichtshof hat bereits gestern eine Bestimmung der Regulierungsbehörde verworfen, in der sich die Behörde das Recht auf Lizenzenerteilung genehigte. Die Lizenzgebühren, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) für einige Kommunikationsanbieter festsetzte sind damit vom Tisch, zuvor hat auch das Gericht in Köln entsprechend entschieden. Die Gebührenverordnung ist laut Verwaltungsgericht in keinem Gesetz verankert, also kann es gar keine Gebühren geben. Bisher mussten Telefonanbieter Gebühren abgeben, nun sind diese vom Tisch. Allerdings nur Teile davon, die RegTP verlangte Gebühren für die Verwaltung der Lizenzen in den kommenden dreissig Jahren und das wurde verworfen. Für die Austeilung und Vergabe der Lizenzen hingegen darf man etwas verlangen, entschieden die Richter in Berlin.
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