|
Details:
Autor: |
Dr. Bruno Baeriswyl |
Datum: |
26.07.2006 13:55:43 |
|
11. Tätigkeitsbericht 2005 - Erneuerung des Datenschutzes
Die technologische Entwicklung, der Datenhunger in Wirtschaft und Verwaltung sowie die internationale Vernetzung stellen wachsende Anforderungen an den Datenschutz. Der Datenschutz steht vor einer Erneuerung.
Die Datenbearbeitungen und damit die Herausforderungen für den Datenschutz nehmen laufend zu. In diesem Umfeld ist auch ein wachsendes Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach dem Schutz ihrer Privatsphäre spürbar, wie die Auswahl der dargestellten Fälle im neuesten Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten zeigt.
Um einen Ausgleich zwischen dem Zugang zu Informationen und dem Datenschutz zu finden, wird im Kanton Zürich zurzeit der Entwurf eines neuen Informations- und Datenschutzgesetzes (IDG) diskutiert.
"Schengentauglicher" Datenschutz
Zusätzlich ist in Bund und Kantonen der Datenschutz aufgrund der Abkommen von Schengen und Dublin, welchen die Stimmberechtigten im letzten Jahr zugestimmt haben, anzupassen. Dies betrifft auch den Kanton Zürich, wie Regierungsrat Markus Notter an der Medienkonferenz ausführte.
Die Assoziierung an Schengen und Dublin bedeutet eine intensivierte Zusammenarbeit mit den EU Staaten in den Bereichen Polizei, Justiz, Visa und Asyl. Hierzu hat die EU mächtige Informationssysteme aufgebaut, beispielsweise das Schengener Informationssystem (SIS), an das auch die Kantone angeschlossen werden sollen. Durch diesen Datenaustausch entstehen Risiken für den Datenschutz. Die EU gibt daher klare Vorgaben für Bund und Kantone und wird diese in einer Evaluation vor dem Anschluss überprüfen.
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) beschäftigt sich seit einiger Zeit mit den Auswirkungen dieser Abkommen auf die Kantone. In Bezug auf den Datenschutz hat die KdK eine Wegleitung verfasst. Auch im Kanton Zürich sind gewisse Anpassungen notwendig. So sind beispielsweise Vorhaben, die ein grosses Risiko für die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen beinhalten, dem Datenschutzbeauftragten zur Vorabkontrolle einzureichen. Des Weiteren soll der Datenschutzbeauftragte Empfehlungen, die nicht eingehalten oder abgelehnt werden, einer gerichtlichen Instanz zur Beurteilung vorlegen können. Um eine effiziente Kontrolltätigkeit zu ermöglichen, muss die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gestärkt werden. Diesbezüglich wird seine Funktion auch im Kanton Zürich neu zu organisieren sein.
[Vorherige] 1 2 3 4 [Nächste]
|