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13. Tätigkeitsbericht 2005/2006 des eidg. Datenschutzbeauftragten EDSB / EDÖB

Der Eidg. Datenschutzbeauftragte/EDSB/EDÖB, Hanspeter Thür, hat am 03. Juli 2006 seinen Tätigkeitsbericht 2005/2006 präsentiert. Der informative Bericht gibt einen breiten Überblick über den Stand des Datenschutzes in der Schweiz.

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Hanspeter Thür / 13. Tätigkeitsbericht 2005/2006des eidg. Datenschutzbeauftragten, EDÖB

Datum: 

04.07.2006 09:12:57






Der Eidg. Datenschutzbeauftragte/EDSB, Hanspeter Thür, hat am 03. Juli 2006 seinen Tätigkeitsbericht 2005/2006 präsentiert. Der informative Bericht gibt einen breiten Überblick über den Stand des Datenschutzes in der Schweiz.
Seit dem 01. Juli 2006 heisst der EDSB übrigens neu «Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter» [abgekürzt: EDÖB]. Aufgrund des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung [Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ, SR 152.3] wirkt er neu auch als Beratungs- und Schlichtungsorgan bezüglich dem Zugang zu Informationen der Bundesverwaltung.

Die Verwendung der neuen AHV-Nummer im Rahmen der geplanten Harmoni-sierung der Personenregister, biometrische Daten im neuen Schweizer Pass, die Gesetzesarbeiten im Bereich der inneren Sicherheit und der Einsatz von Aufklärungsdrohnen zu Gunsten des Grenzwachtcorps – dies sind einige der Themen, die der EDSB in seinem neusten Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. April 2005 bis 31. März 2006 behandelt. Ausserdem haben im vergange-nen Jahr unter anderem die Übermittlung von Personendaten an die USA im Rahmen von Flugreisen und von Finanztransaktionen, die Publikation von Handelsregisterdaten im Internet, die Einwilligungsklauseln im Bereich der Kreditkarten, die Versichertenkarte sowie die Biobanken den EDSB beschäftigt.
Der EDSB äussert sich im Bericht zur geplanten Harmonisierung der Personenre-gister und zur Verwendung der neuen AHV-Nummer als Personenidentifikator. Er kritisiert die Vermischung von Statistik und Verwaltung und spricht sich dafür aus, andere Lösungen als die vorgesehene zu prüfen.
In Zusammenhang mit der Einführung biometrischer Daten im neuen Schweizer Pass bemängelt der EDSB insbesondere, dass die biometrischen Daten zentral im Informationssystem Ausweisschriften (ISA) gespeichert werden sollen.
Betreffend die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) weist der EDSB mit Nachdruck darauf hin, dass die ausgearbeiteten Entwürfe nicht mit den Grundsätzen des Datenschutzes vereinbar sind. Auch im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen für die Hooliganismusbekämpfung gibt es noch offene Fragen, wie im Tätigkeitsbericht festgehalten wird.

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