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Details:
Autor: |
Andreas Meyer, Birgit Carlstaedt, Andreas Ecker / Erfolgreiches Portfoliomanagement für grosse Energiekunden am Beispiel der Deutschen Bahn |
Datum: |
02.05.2006 07:50:22 |
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Dadurch wird der Marktüberblick und die Nachfragemacht weiter gesteigert, die Kernkompetenz aus dem 16 2/3 Hz Geschäft geschärft und in den Dienst neuer Kunden gestellt.
2 Die Liberalisierung des elektrischen Energiemarktes – aus „Abnehmern“ werden Kunden
2.1 Die Zeit vor der Öffnung der elektrischen Energiemärkte
Bis zum Frühjahr 1998 war aus historischen Gründen die gesamte Fläche der Bundesrepublik Deutschland unter den einzelnen EVU aufgeteilt (Demarkations- und Konzessionsrecht). Jedes EVU versorgte einen genau definierten Teil Deutschlands und stand dabei nicht im Wettbewerb mit anderen EVU. Dabei gab es EVU, die von der Erzeugung über die Übertragung bis hin zur Verteilung und Endkundenbelieferung alle Aufgaben erfüllten. Andere beschränkten sich nur auf einzelne Teile dieser Kette, wie zum Beispiel die Verteilung und Endkundenbelieferung. Bild 2 zeigt den Aufbau der Energieversorgung vor der Liberalisierung in Deutschland.
Auch in den anderen europäischen Staaten gab es zu dieser Zeit keinen Wettbewerb. Es existierte somit keine Konkurrenz zwischen deutschen und ausländischen EVU. Üblich waren Stromlieferverträge mit Vertragslaufzeiten von 15 – 25 Jahren, die über sogenannte Preisgleitklauseln oft an Veränderung der Löhne und die Kosten für Kohle gekoppelt wurden. Marktpreisbildung und flexible Vertragsbestandteile existierten nicht.
Nur für sehr grosse Energiekunden – wie z.B. die chemische Industrie, die Automobilindustrie, die Stahlindustrie oder die Deutsche Bahn AG – war der Bau und Betrieb eigener Kraftwerke für die Erzeugung von elektrischer Energie seit jeher eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
2.2 Liberalisierung – harter Wettbewerb auf dem elektrischen Energiemarkt
Durch das am 29. April 1998 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz und der damit verbundenen Liberalisierung des elektrischen Energiemarktes sind die alten Monopolstrukturen der EVU über Nacht den Gesetzen eines freien Wettbewerbsmarktes gewichen. Hervorzuheben ist hierbei, dass in Deutschland – anders als in anderen europäischen Ländern – die Märkte für elektrische Energie nicht stufenweise, sondern in einem Schritt vollständig liberalisiert wurden.
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