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Sind Ihre Applikationen und Geschäftsprozesse sicher?

Die Anforderungen an die Sicherheit einer Applikation (Programm) sollen bereits zu Beginn der Entwicklung ermittelt und abgestimmt werden. Eine nachträgliche Implementierung von Sicherheitsmassnahmen ist bedeutend teurer.

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Autor: 

Wolfgang Sidler / eidg. Wirtschaftsinformatiker; Nachdiplom FH Informatiksicherheit

Datum: 

23.05.2006 07:09:52






Je nachdem, wer sich über Software äussert, werden in der Praxis verschiedene Begriffe und Sichten verwendet.

Der Informatik-Qualitätsbeauftragte spricht von Qualitätskriterien und schliesst dabei die Sicherheit mit ein. Er versteht unter Qualität die einwandfreie Funktionalität einer Software entsprechend den Anforderungen, welche zu Beginn des Projektes definiert wurden. Zudem entspricht Qualität auch der korrekten Durchführung eines Projektes zur Entwicklung einer Software (Applikation). Der Informatik-Qualitätsbeauftragte vertritt die Kundensicht.

Der Informatik-Revisor spricht von Kontrollen und internen Kontrollsystem (IKS). Diese Kontrollen sollen gewährleisten, dass das Geschäft nach ordentlichen Regeln durchgeführt wird und Software-Applikationen dies nachvollziehbar, korrekt und lückenlos nachweisen. Der Informatik-Revisor vertritt die Aktionärssicht.

Der Informatik-Sicherheitsbeauftragte spricht von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsmassnahmen. Er verfolgt damit die Sicherung des täglichen Geschäftes einer Unternehmung. Es gilt, Schäden zu vermeiden, abzuwälzen oder zu begrenzen. Der Informatik-Sicherheitsbeauftragte vertritt die Geschäftsleitungssicht.

Der Projektleiter ist dafür verantwortlich, die Sicherheit im Projekt umzusetzen, d.h. er hat dafür zu sorgen, dass das Endprodukt die geforderte Sicherheit aufweist. Dazu muss er auch während der verschiedenen Projektphasen darauf achten, dass Sicherheit ein fester Bestandteil des Projektes ist. Der Projektleiter hat die Sicherheitsanforderungen aller Stakeholder zu vereinen und im Projekt umzusetzen.

Checkliste
 Sind Dateneigentümer (Data-owner) und Applikations-Verantwortlicher bestimmt?
 Sind die Anforderungen bezüglich Verfügbarkeit, Datenschutz und Datensicherheit definiert worden?
 Sind die im Zusammenhang mit Schnittstellen verbundenen Risiken bekannt und durch geeignete Massnahmen entschärft worden?
 Sind die Aufbewahrungsfristen für die verschiedenen Daten in Form von Listen, Bändern, Fichen oder optischen Speichern definiert worden?

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